Die nachfolgenden Begriffsdefinitionen dienen der klaren Abgrenzung und Erläuterung des Leistungsumfangs von S.M Montageservice. Sie konkretisieren die im Angebot verwendeten Leistungsbezeichnungen und schaffen Transparenz hinsichtlich Inhalt, Umfang und Grenzen der jeweiligen Leistungen. Maßgeblich für die geschuldeten Leistungen ist ausschließlich das schriftliche Angebot in Verbindung mit diesen Definitionen.
1. Küchenmontage
Unter einer Küchenmontage wird ausschließlich die fachgerechte Montage einer gelieferten Einbauküche am vorgesehenen Standort verstanden.
Die Küchenmontage umfasst insbesondere folgende Leistungen:
1.1 Montage der Küchenschränke
Zusammenbau sämtlicher gelieferten Küchenschränke
Aufstellen der Unter-, Hoch- und Oberschränke
Fachgerechtes Ausrichten und Nivellieren der Schränke
Verbindung und Verschraubung der einzelnen Elemente untereinander
Befestigung von Hängeschränken unter Berücksichtigung der Wandbeschaffenheit
Montage von Sockelleisten, Wangen, Blenden und Abschlussleisten
Justierung von Türen, Scharnieren, Klappen und Auszugssystemen
1.2 Arbeitsplatten
Zuschneiden der Arbeitsplatte vor Ort, sofern technisch möglich
Herstellung erforderlicher Ausschnitte für Spüle, Kochfeld oder sonstige Einbauten
Verbindung mehrerer Arbeitsplattenelemente
Montage und Ausrichtung der Arbeitsplatte
Abdichtung der Anschlussfugen mit handelsüblichem Silikon
1.3 Einbau und Anschluss von Geräten
Einsetzen und Befestigen von integrierten Elektrogeräten (z. B. Backofen, Kochfeld, Geschirrspüler, Einbaukühlschrank, Dunstabzugshaube)
Anschluss von Herd oder Kochfeld an vorhandene, funktionsfähige Elektroanschlüsse
Anschluss von Spüle und Geschirrspüler an vorhandene Wasser- und Abwasseranschlüsse
Funktionsprüfung der angeschlossenen Geräte im Rahmen einer Sicht- und Basisprüfung
Eine technische Überprüfung der Hausinstallation oder eine Messung der elektrischen Anlagen ist nicht Bestandteil der Leistung.
1.4 Rückwand und Beleuchtung
Montage von Küchenrückwänden
Anbringung von Küchenbeleuchtung an vorhandene Anschlusspunkte
1.5 Nicht Bestandteil der Küchenmontage sind insbesondere:
Demontage oder Entsorgung alter Küchen (sofern nicht ausdrücklich vereinbart)
Entfernen von Fliesen, Wandverkleidungen oder baulichen Elementen
Elektro-Neuinstallationen oder Verlegen neuer Leitungen
Wasserleitungsänderungen
Maler-, Verputz-, Trockenbau- oder Fliesenarbeiten
Lieferung fehlender Teile
Transport von nicht zur Einbauküche gehörenden Gegenständen
2. Küchenumzug
Unter einem Küchenumzug wird ausschließlich die Demontage, der Transport und die Wiedermontage einer bestehenden, fest verbauten Einbauküche verstanden.
Der Küchenumzug umfasst folgende Leistungen:
2.1 Demontage
Fachgerechte Demontage sämtlicher Küchenschränke
Abbau von Hängeschränken
Demontage der Arbeitsplatte
Ausbau integrierter Elektrogeräte
Trennung von vorhandenen Wasser- und Elektroanschlüssen
2.2 Transport
Verladen der demontierten Küchenelemente in das Transportfahrzeug
Transport zur vereinbarten Zieladresse
Entladen und Einbringen in die neuen Räumlichkeiten
Transportiert werden ausschließlich Bestandteile der fest verbauten Einbauküche.
2.3 Wiederaufbau
Aufbau und Ausrichten der Küchenschränke
Wiederanbringung der Arbeitsplatte
Wiedereinbau integrierter Geräte
Anschluss an vorhandene Anschlüsse
2.4 Anpassungsarbeiten
Im Rahmen eines Küchenumzugs sind technisch übliche und zumutbare Anpassungen enthalten, insbesondere:
Kürzen von Arbeitsplatten
Anpassung von Sockelleisten
Kürzen von Blenden oder Passleisten
Nicht enthalten sind konstruktive Umbauten, umfangreiche Sonderanfertigungen oder strukturelle Veränderungen der Küche.
2.5 Nicht Bestandteil des Küchenumzugs sind:
Transport von freistehenden Elektrogeräten (z. B. Waschmaschine, freistehender Kühlschrank, Trockner)
Transport von Möbeln oder Hausrat
Gegenstände, die lediglich auf Fotos sichtbar sind, jedoch nicht zur Einbauküche gehören
Entsorgung alter Geräte oder Möbel, sofern nicht ausdrücklich vereinbart
3. Transport (gesonderte Klarstellung)
Unter Transport wird ausschließlich der Transport der zur fest verbauten Einbauküche gehörenden Bestandteile verstanden.
Hierzu zählen insbesondere:
Küchenschränke
Schubladen und Auszüge
Arbeitsplatten
integrierte Elektrogeräte
sämtliche fest verbundenen Küchenelemente
Freistehende Geräte oder sonstige Einrichtungsgegenstände sind nicht Bestandteil des Transports und werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gesondert und kostenpflichtig transportiert.
4. Montagematerial
Unter Montagematerial werden handelsübliche Befestigungs- und Verbrauchsmaterialien verstanden, die in haushaltsüblicher Menge im Rahmen einer ordnungsgemäßen Montage erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere:
Schrauben
Standarddübel
Verbindungsschrauben
Silikon (transparent oder gängige Standardfarbe)
Dichtmaterialien
sonstiges übliches Kleinmaterial
Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen eines normalen Verbrauchs unter üblichen baulichen Bedingungen.
Ein erhöhter Materialbedarf aufgrund besonderer Wandbeschaffenheiten, spezieller Befestigungssysteme oder außergewöhnlicher baulicher Gegebenheiten wird gesondert berechnet.
5. Umbau
Unter Umbau werden Anpassungs- oder Änderungsarbeiten verstanden, die im Zusammenhang mit einer bestehenden oder geplanten Küche stehen.
Hierzu zählen insbesondere:
Anpassung oder Austausch einer Arbeitsplatte
Kürzen oder Ersetzen von Blenden
technisch notwendige Anpassungen bei gebrauchten Küchen
konstruktiv mögliche Änderungen bei individuell geplanten Küchen
Umbauarbeiten werden ausschließlich im Rahmen der technischen, konstruktiven und sicherheitsrechtlichen Möglichkeiten durchgeführt.
Besteht eine technische Unmöglichkeit oder ein unverhältnismäßiger Mehraufwand, besteht kein Anspruch auf Durchführung im Rahmen des vereinbarten Umbaus.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen S.M Montageservice(im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“).
Diese Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen AN und AG, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.1 Vertragsgrundlage
Grundlage des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich das schriftliche Angebot des AN in Verbindung mit diesen AGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.2 Leistungsumfang und Vergütungserweiterung
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot.
Werden nach Vertragsabschluss zusätzliche Leistungen gewünscht oder erforderlich, sind diese gesondert zu vergüten.
Leistungen, die bei Angebotsabgabe nicht vorhersehbar waren – insbesondere aufgrund baulicher, technischer oder tatsächlicher Gegebenheiten vor Ort – gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand berechnet.
1.3 Einsatz von Subunternehmern
Der AN ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen.
Der AN bleibt alleiniger Vertragspartner des AG.
Eine Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
1.4 Mitwirkungspflichten des AG
Der AG ist verpflichtet, alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten rechtzeitig zu schaffen.
Hierzu gehören insbesondere:
vollständige Bereitstellung aller Bauteile
Sicherstellung freier und zugänglicher Arbeitsbereiche
funktionsfähige und zugängliche Strom-, Starkstrom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse
rechtzeitige Information über besondere bauliche Gegebenheiten
Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen.
1.5 Vollständigkeit und Zustand der Ware
Der AG ist für die Vollständigkeit und Mangelfreiheit der bereitgestellten Ware verantwortlich.
Fehlende oder beschädigte Teile, die zu Verzögerungen oder Mehraufwand führen, werden gesondert berechnet.
Ein vereinbarter Festpreis verliert seine Gültigkeit, wenn der Auftrag aufgrund unvollständiger Lieferung nicht wie kalkuliert durchgeführt werden kann.
1.6 Bereitstellung von Materialien
Der AN stellt übliches Montagematerial im normalen Umfang zur Verfügung.
Spezielle Anschlussmaterialien, Sonderbefestigungen oder außergewöhnlicher Materialbedarf aufgrund baulicher Gegebenheiten sind gesondert zu vergüten.
1.7 Mehrkosten bei Abweichungen vom Festpreis
Festpreise gelten nur unter normalen, bei Angebotsabgabe erkennbaren Bedingungen.
Ergeben sich vor Ort nicht vorhersehbare Erschwernisse oder zusätzlicher Aufwand, wird der AG darüber informiert.
Erfolgt eine mündliche Zustimmung vor Ort, verpflichtet sich der AG zur Zahlung des zusätzlichen Betrags.
1.8 Klimatische Bedingungen
Der AG stellt sicher, dass geeignete klimatische Bedingungen und ausreichende Beleuchtung für die Durchführung der Arbeiten vorhanden sind.
Bei ungeeigneten Bedingungen kann der AN die Arbeiten unterbrechen oder verschieben.
2. Abrechnung und Zahlung
2.1 Fälligkeit
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug fällig.
Der AN ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
2.2 Zahlungsmodalitäten
Zahlungen erfolgen in bar oder per Kartenzahlung.
Mit Zahlung gilt die Abrechnung als anerkannt, sofern keine sofortige Beanstandung erfolgt.
2.3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der AG ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
2.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren berechnet.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
2.5 Stornierung und Ausfallvergütung
Kündigt der AG den Vertrag vor Beginn der Arbeiten, ist der AN berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung zu verlangen.
Erfolgt die Stornierung weniger als drei Werktage vor dem vereinbarten Montagetermin, ist der AN berechtigt, eine pauschale Ausfallvergütung in Höhe von 75 % der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen.
Wird der Auftrag am vereinbarten Termin nicht storniert und kann aus vom AG zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, kann eine Vergütung in Höhe von 100 % der Auftragssumme verlangt werden.
Dem AG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem AN kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Auftragsdurchführung
3.1 Abnahme
Die erbrachten Leistungen sind vom AG unmittelbar nach Fertigstellung zu prüfen.
Erfolgt keine unverzügliche Anzeige wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig.
3.2 Wartezeiten und Unterbrechungen
Wartezeiten oder Arbeitsunterbrechungen, die nicht vom AN zu vertreten sind, werden nach Aufwand berechnet.
Dies gilt insbesondere bei:
fehlenden Bauteilen
nicht zugänglichen Anschlüssen
Behinderung durch andere Gewerke
nicht freigeräumtem Arbeitsbereich
3.3 Zugang, Trageweg und Parkmöglichkeiten
Der AG stellt sicher:
geeignete Parkmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung
freie und sichere Zugangswege
nutzbaren Aufzug bei höheren Etagen
Besondere Erschwernisse, die bei Angebotsabgabe nicht erkennbar waren, können zu Mehrkosten führen.
3.4 Bauliche Gegebenheiten
Der AN haftet nicht für optische Abweichungen oder Passungenauigkeiten aufgrund schiefer Wände, unebener Böden oder sonstiger baulicher Gegebenheiten.
Für unbekannte Wandkonstruktionen wird keine Gewähr für Tragfähigkeit übernommen.
3.5 Elektro- und Wasseranschlüsse
Anschlussarbeiten erfolgen ausschließlich an vorhandene, funktionsfähige Installationen.
Eine technische Prüfung der Hausinstallation ist nicht Bestandteil der Leistung.
Für Schäden aufgrund mangelhafter Vorinstallationen haftet der AN nicht.
3.6 Gefahrübergang beim Transport
Bei Transportleistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung mit Beginn des Verladevorgangs auf den AG über, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des AN vorliegt.
3.7 Dokumentation
Der AN ist berechtigt, den Zustand der Arbeitsbereiche sowie der Küche vor, während und nach der Montage fotografisch zu dokumentieren.
Diese Dokumentation dient der Beweissicherung.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die vom AN erbrachten Leistungen.
4.2 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängeln hat der AN das Recht zur Nachbesserung.
Eine Kürzung der Vergütung oder Beauftragung Dritter ist nur zulässig, wenn der AN die Nachbesserung verweigert oder diese fehlgeschlagen ist.
4.3 Haftungsbeschränkung
Der AN haftet nicht für:
Schäden an gebrauchten oder verschlissenen Möbeln
Schäden durch Eingriffe des AG oder Dritter
Schäden aufgrund baulicher Mängel
höhere Gewalt
5. Versicherungsschutz
Der AN ist im Rahmen seiner Tätigkeit haftpflichtversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Schäden, die unmittelbar aus der Montagetätigkeit resultieren.
6. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des AN.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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